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Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck

Für einen entspannten Start in den Urlaub sollten Sie einige wichtige Regeln beim Kofferpacken und für die Mitnahme im Handgepäck beachten! Immer wieder höre ich von meinen Kunden, daß sie bei aller Hektik ihrer Urlaubsvorbereitungen daran nicht gedacht haben.

Hierbei möchte ich Ihnen gerne behilflich sein und gebe Ihnen einen kurzen Überblick was nicht in den Koffer und ins Hand-gepäck gehört.

Im Handgepäck sind Waffen und Schussgeräte sowie Spiel- zeugpistolen verboten. Zudem werden spitze und stumpfe Gegenstände im Handgepäck nicht akzeptiert. Hierzu zählen neben Messern und Scheren auch Sportgeräte wie Golfschläger und Skistöcke sowie vermeintlich harmlose Gegenstände wie Nagelfeilen, Stielkämme und Flaschenöffner. Zudem dürfen seit November 2006 laut EU-Sicherheitsvor-schrift auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:

. Alle Behältnisse bis max. 100 ml. Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederschließbaren 1-Liter- Beutel (z.B. erhältlich in der Apotheke oder man nimmt Gefrierbeutel) verpackt sein,

. Ein Beutel pro Fluggast,

. Der Beutel muß vollständig geschlossen sein.

Beispiele für Flüssigkeiten sind u.a.

. Parfüms,Cremes, Deodorants, Öle, Sprays, Shampoos usw.

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die waährend des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

In den aufzugebenden Koffer gehören keine feuergefährlichen Materialien wie Feuerzeuge und Feuerwerkskörper, Gaskartuschen für Campingkocher, Spraydosen und vieles mehr.

Eine Liste-verbotener-Gegenstände- finden sie bei Flugreisen.pdf und www.bmi.bund.de

Ich hoffe das diese Ausführungen für sie hilfreich waren!

Tipps zur Reiseabbruch-Versicherung

Die Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) ersetzt den Reisepreis komplett, wenn innerhalb der ersten Hälfte (max. 8 Tage) des Urlaubes die Reise abgebrochen werden muss.

Ab dem 9. Tag wird der Reisepreis anteilig ersetzt. Die Reiseabbruch-Versicherung zahlt, wenn die Reise abgebrochen werden muss.Aber aufpassen - hier kommt dem Begriff wieder eine entscheidende Bedeutung zu.

Eine unerwartet schwere Erkrankung, ein unerwartet schwerer Unfall von z. B. Mutter, Vater oder Tochter, all das sind Gründe für einen Reiseabbruch und den Ersatz bzw. anteiligen Ersatz des Reisepreises. Höhere Gewalt ist ausgenommen.

Hätten Sie’s gewußt?

a) Der Reisende stolpert, bricht sich den Fuß und kann die Radtour durch die Toskana nicht mehr fortsetzen.

Ja, in diesem Fall wird der Schaden reguliert.

b) Der Hund im heimatlichen Berlin erkrankt schwer, und Katja K. bricht ihre 14-tägige Kreuzfahrt

Nein, auch wenn das Tier ein geliebtes Familienmitglied ist, gilt es juristisch nicht als Familienmitglied.

c) Siegfried M. macht einen Tauchurlaub auf den Malediven,als er benachrichtigt wird, dass mit erhöhter Tsunami-Gefahr im Indischen Ozean in den kommendenWochen zu rechnen ist. Er bricht seinen Traumurlaub ab.

Nein, es handelt sich hierbei um höhere Gewalt.