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30.10.2007 von Tatjana.
Im Reisebüro werde ich recht oft gefragt, ob ich etwas zur Sitzplatzanordnung im Flieger sagen kann?Wo finde ich Sitze mit besonders viel Beinfreiheit? Welche Unterhaltungsmedien bieten mir die unterschiedlichen Airlines? Welchen Platz sollte ich mir auf gar keinen Fall zuweisen lassen? Antworten auf alle Fragen dieser Art bietet diese amerikanische Internet-Seite.Besonders praktisch: Eine Vergleichstabelle zeigt, wie viel Beinfreiheit die einzelnen Airlines in ihren jeweiligen Flugzeugtypen haben, wie breit die Sitze sind und ob ein Laptop-Anschluss vorhanden ist oder nicht.
Außerdem können sie hier umfangreiche Informationen zu unterschiedlichen Fluggesellschaften finden.
Eine sehr informative Website.
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21.10.2007 von Mike.
Ich war dieses Jahr mit Globus in Safaga, Ägypten. Dieses kleine Städtchen liegt ca. 50 km vom Flughafen Hurghada weg ,von meinem Reiseveranstalter wurde ich dort abgeholt und in einem kleinen Bus nach Safaga gebracht. Untergebracht war ich im Holiday Inn Safaga in einem schönen 2 Bett Zimmer, geräumig und für Ägypten meiner Erfahrung nach absolut okay. Für das Bad gilt das ebenfalls! Das Hotelpersonal machte auf mich einen guten Eindruck, höflich und hilfsbereit. Jeden Tag gab es eine große Auswahl am Frühstücks- und Abendbuffet, mir schmeckte es ganz gut.Im Hotel gibt es auch eine Tauchschule sowie ein Schnorchelcenter Ducks Dive Center, sie bieten täglich Ausflüge aufs Meer zum Tauchen und Schnorcheln an. Diesen kann ich es nur empfehlen
.
Mein Fazit: Für Wassersportler (Taucher, Surfer und Kiter) ist gesorgt und Familien werden durch viel Unterhaltung auch ihren Spaß haben.
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18.10.2007 von Bigi.
Für einen entspannten Start in den Urlaub sollten Sie einige wichtige Regeln beim Kofferpacken und für die Mitnahme im Handgepäck beachten! Immer wieder höre ich von meinen Kunden, daß sie bei aller Hektik ihrer Urlaubsvorbereitungen daran nicht gedacht haben.
Hierbei möchte ich Ihnen gerne behilflich sein und gebe Ihnen einen kurzen Überblick was nicht in den Koffer und ins Hand-gepäck gehört.
Im Handgepäck sind Waffen und Schussgeräte sowie Spiel- zeugpistolen verboten. Zudem werden spitze und stumpfe Gegenstände im Handgepäck nicht akzeptiert. Hierzu zählen neben Messern und Scheren auch Sportgeräte wie Golfschläger und Skistöcke sowie vermeintlich harmlose Gegenstände wie Nagelfeilen, Stielkämme und Flaschenöffner. Zudem dürfen seit November 2006 laut EU-Sicherheitsvor-schrift auf allen Flügen, die in der EU starten - auch auf Inlandsflügen - Flüssigkeiten nur noch in geringen Mengen durch die Sicherheitskontrolle mitgenommen werden:
. Alle Behältnisse bis max. 100 ml. Fassungsvermögen müssen in einem transparenten, wiederschließbaren 1-Liter- Beutel (z.B. erhältlich in der Apotheke oder man nimmt Gefrierbeutel) verpackt sein,
. Ein Beutel pro Fluggast,
. Der Beutel muß vollständig geschlossen sein.
Beispiele für Flüssigkeiten sind u.a.
. Parfüms,Cremes, Deodorants, Öle, Sprays, Shampoos usw.
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die waährend des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
In den aufzugebenden Koffer gehören keine feuergefährlichen Materialien wie Feuerzeuge und Feuerwerkskörper, Gaskartuschen für Campingkocher, Spraydosen und vieles mehr.
Eine Liste-verbotener-Gegenstände- finden sie bei Flugreisen.pdf und www.bmi.bund.de
Ich hoffe das diese Ausführungen für sie hilfreich waren!
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11.10.2007 von Tatjana.
Die Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) ersetzt den Reisepreis komplett, wenn innerhalb der ersten Hälfte (max. 8 Tage) des Urlaubes die Reise abgebrochen werden muss.
Ab dem 9. Tag wird der Reisepreis anteilig ersetzt. Die Reiseabbruch-Versicherung zahlt, wenn die Reise abgebrochen werden muss.Aber aufpassen - hier kommt dem Begriff wieder eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine unerwartet schwere Erkrankung, ein unerwartet schwerer Unfall von z. B. Mutter, Vater oder Tochter, all das sind Gründe für einen Reiseabbruch und den Ersatz bzw. anteiligen Ersatz des Reisepreises. Höhere Gewalt ist ausgenommen.
Hätten Sie’s gewußt?
a) Der Reisende stolpert, bricht sich den Fuß und kann die Radtour durch die Toskana nicht mehr fortsetzen.
Ja, in diesem Fall wird der Schaden reguliert.
b) Der Hund im heimatlichen Berlin erkrankt schwer, und Katja K. bricht ihre 14-tägige Kreuzfahrt
Nein, auch wenn das Tier ein geliebtes Familienmitglied ist, gilt es juristisch nicht als Familienmitglied.
c) Siegfried M. macht einen Tauchurlaub auf den Malediven,als er benachrichtigt wird, dass mit erhöhter Tsunami-Gefahr im Indischen Ozean in den kommendenWochen zu rechnen ist. Er bricht seinen Traumurlaub ab.
Nein, es handelt sich hierbei um höhere Gewalt.
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7.10.2007 von admin.
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- jetzt nichts wie ran ans Bloggen! ![]()
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